Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Revolution keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.
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